Derzeit ist eine medizinische Versorgung geflüchteter UkrainerInnen nur eingeschränkt über das Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen. Das heißt, ob ein Behandlungsschein ausgestellt wird, liegt im Ermessen nicht medizinisch ausgebildeter SachbearbeiterInnen in den ausgebenden Ämtern.
➡ In dem Zusammenhang fordern wir die KBV auf, sich gleichermaßen engagiert einzusetzen für die uneingeschränkte Umsetzung des Menschenrechts auf Gesundheit gemäß des ärztlichen Eides für ALLE sich hier aufhaltenden Menschen – egal welcher Herkunft, Religion oder Status.
AKTUELLES: Der deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. hat unter folgender Website aktuelle Informationen zum Thema „Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine“ als FAQs veröffentlicht.